Sachkundenachweis
Seit dem 1.Juli 2013 benötigen alle Neuhundehalter nach § 3 des niedersächsischen Hundegesetzes einen Sachkundenachweis (Hundeführerschein). Dieser besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Während die theoretische Prüfung vor Aufnahme der Hundehaltung abgelegt werden soll, haben Sie für die praktische Prüfung ein Jahr Zeit.